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   SG Koblenz, 21.02.2001 - S 1 AL 227/99   

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SG Koblenz, 21.02.2001 - S 1 AL 227/99 (https://dejure.org/2001,20016)
SG Koblenz, Entscheidung vom 21.02.2001 - S 1 AL 227/99 (https://dejure.org/2001,20016)
SG Koblenz, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - S 1 AL 227/99 (https://dejure.org/2001,20016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten; Kostenfestsetzung für das gerichtliche Verfahren; Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten an einem Vergleich als Voraussetzung der Entstehung einer Vergleichsgebühr; Besonderes eigenständiges anwaltliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 607
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus SG Koblenz, 21.02.2001 - S 1 AL 227/99
    Gemäß § 193 SGG i.V.m. §§ 118, 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO erhält der bevollmächtigte Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Vorverfahren eine Gebühr, die nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Entscheidungen vom 7.2.1983 - 9 a RVs 5/82, vom 22.3.1984 - 11 RA 16/83, vom 24.7.1986 - 7 RAr 86/84 und vom 26.2.1992 - 9 a RVs 3/90) etwa 2/3 der im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht anfallenden Rahmengebühr beträgt.

    Der Rahmen für das gerichtliche Verfahren beträgt nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO 100, 00 DM bis 1.300,00 DM, so dass für das Vorverfahren von einem Gebührenrahmen zwischen 67, 00 DM uvom 26.2.1992 - 9 a RVs 3/90) etwa 2/3 der im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht anfallenden Rahmengebühr beträgt.

  • BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter;

    Auszug aus SG Koblenz, 21.02.2001 - S 1 AL 227/99
    Für dieses hat das Bundessozialgericht in der von der Beklagten zitierten Entscheidung (BSG, Beschluss vom 22.2.1993 - 14 b/4 REg 12/91) ein besonderes Bemühen des Bevollmächtigten gefordert, damit die erhöhte Gebühr nach § 116 Abs. 3 BRAGO anfällt.
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RVs 5/82

    Tätigkeit im Vorverfahren - Gebühren eines Rechtsanwalts

    Auszug aus SG Koblenz, 21.02.2001 - S 1 AL 227/99
    Gemäß § 193 SGG i.V.m. §§ 118, 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO erhält der bevollmächtigte Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Vorverfahren eine Gebühr, die nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Entscheidungen vom 7.2.1983 - 9 a RVs 5/82, vom 22.3.1984 - 11 RA 16/83, vom 24.7.1986 - 7 RAr 86/84 und vom 26.2.1992 - 9 a RVs 3/90) etwa 2/3 der im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht anfallenden Rahmengebühr beträgt.
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 86/84
    Auszug aus SG Koblenz, 21.02.2001 - S 1 AL 227/99
    Gemäß § 193 SGG i.V.m. §§ 118, 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO erhält der bevollmächtigte Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Vorverfahren eine Gebühr, die nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Entscheidungen vom 7.2.1983 - 9 a RVs 5/82, vom 22.3.1984 - 11 RA 16/83, vom 24.7.1986 - 7 RAr 86/84 und vom 26.2.1992 - 9 a RVs 3/90) etwa 2/3 der im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht anfallenden Rahmengebühr beträgt.
  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 16/83

    Tätigkeit im Vorverfahren - Gebühren eines Rechtsanwalts - Unbillige Gebühr -

    Auszug aus SG Koblenz, 21.02.2001 - S 1 AL 227/99
    Gemäß § 193 SGG i.V.m. §§ 118, 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO erhält der bevollmächtigte Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Vorverfahren eine Gebühr, die nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Entscheidungen vom 7.2.1983 - 9 a RVs 5/82, vom 22.3.1984 - 11 RA 16/83, vom 24.7.1986 - 7 RAr 86/84 und vom 26.2.1992 - 9 a RVs 3/90) etwa 2/3 der im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht anfallenden Rahmengebühr beträgt.
  • SG Münster, 09.02.1994 - S 5 (14) Ar 118/90
    Auszug aus SG Koblenz, 21.02.2001 - S 1 AL 227/99
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist ein besonderes Bemühen im Hinblick auf den Vergleichsabschluss nicht erforderlich, sondern es reicht aus, dass der Bevollmächtigte dem Abschluss des Vergleichs zugestimmt oder seinem Mandant zur Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlag geraten hat (SG Münster, Beschluss vom 9.2.1994 - S 5 (14) Ar 118/90, NZS 1995, 235 (236); Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14 Auflage 1999, § 23 Randnummer 29).
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